allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Bischof – Healthcare Consulting
Andreas Bischof · Camminer Str. 38 · 53119 Bonn
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Bischof – Healthcare Consulting (im Folgenden „Berater“) und seinen Kunden (im Folgenden „Kunde“).
(2) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Berater stimmt diesen ausdrücklich in Textform zu.
(3) Diese Verträge richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher werden nicht Vertragspartner.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Berater erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Projektmanagement, Projektrettung, Organisationsberatung, Prozessanalyse und Coaching im Gesundheitswesen.
(2) Inhalt, Umfang und Dauer der Leistungen ergeben sich aus dem individuellen Vertrag oder Angebot.
(3) Der Berater schuldet keinen konkreten wirtschaftlichen oder technischen Erfolg, sondern eine fachgerechte Beratung und Unterstützung.
(4) Der Berater erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung; entsprechende Auskünfte stellen keine Rechts- bzw. Steuerberatung dar.
(5) Leistungsänderungen (Change Requests) und Mehraufwände außerhalb des vereinbarten Umfangs sind gesondert zu beauftragen und werden nach den vereinbarten Sätzen gemäß § 5 vergütet; Termine können sich entsprechend anpassen.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt alle für die ordnungsgemäße Durchführung notwendigen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig bereit. Der Kunde stellt sicher, dass Mitteilungen des Beraters in Textform (insb. E-Mail) zeitnah zur Kenntnis genommen werden; bei Rückfragen erfolgt unverzügliche Rückmeldung.
(2) Der Kunde benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis.
(3) Verzögerungen infolge unzureichender Mitwirkung verlängern Fristen angemessen.
(4) Unterlässt der Kunde eine nach § 3 obliegende Mitwirkung oder nimmt er die angebotene Leistung nicht ab, kann der Berater eine angemessene Frist zur Mitwirkung/Abnahme mit Ablehnungsandrohung setzen. Nach fruchtlosem Ablauf ist der Berater berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen bzw. die Leistung bis zur Mitwirkung auszusetzen. Unberührt bleiben Ansprüche des Beraters auf Ersatz entstandener Mehraufwendungen und Schäden aufgrund der Verzögerung.
§ 4 Einsatz von Dritten (Subunternehmer)
(1) Der Berater ist berechtigt, zur Vertragserfüllung fachkundige Subunternehmer einzusetzen, jedoch ausschließlich nach vorheriger Zustimmung des Kunden in Textform. Gleiches gilt für den Austausch, die Erweiterung oder den Wegfall von Subunternehmern.
(2) Der Berater verpflichtet Subunternehmer schriftlich zur Verschwiegenheit, zur Weisungsgebundenheit sowie zur Einhaltung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen gemäß Art. 28, 32 DSGVO. Eine Weitervergabe an weitere Unterauftragnehmer ist nur mit vorheriger Zustimmung des Kunden zulässig (Pflichten-„Flow-down“).
(3) Drittlandübermittlungen finden nur unter den Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO statt (z. B. Angemessenheitsbeschluss oder EU-Standardvertragsklauseln nebst ergänzenden Maßnahmen).
(4) Der Berater führt ein aktuelles Verzeichnis der eingesetzten Subunternehmer (Leistungsinhalt, Verarbeitungsorte) und stellt dem Kunden auf Anforderung geeignete Nachweise zur Datensicherheit (z. B. TOM-Beschreibung, Zertifizierungen) zur Verfügung. Der Kunde ist berechtigt, die Einhaltung der Pflichten nach Maßgabe von § 9 (Audit-/Nachweismöglichkeiten) angemessen zu prüfen. Aufwand und Kosten einer Vor-Ort-Prüfung trägt der Kunde, soweit nicht gesetzlich anders vorgeschrieben.
(5) Der Berater bleibt für Handlungen seiner Subunternehmer wie für eigenes Verhalten verantwortlich (§ 278 BGB).
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Stunden- oder Tagessatz oder nach einem gesonderten Angebot.
(2) Die Abrechnung erfolgt monatlich auf Basis der im jeweiligen Abrechnungszeitraum erbrachten Leistungen.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Berater berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen. Der Kunde kommt auch ohne Mahnung in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgt.
(5) Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt.
(6) Der Berater ist berechtigt, elektronische Rechnungen per E-Mail zu übermitteln.
§ 6 Abrechnung von Leistungen
(1) Beratungsleistungen, die nicht vor Ort erbracht werden (Remote-Leistungen), werden je angefangene 15 Minutenabgerechnet.
(2) Vor-Ort-Leistungen werden in ½-Tages- und Tagespauschalen abgerechnet. Ein halber Tag umfasst bis zu 4 Stunden, ein voller Tag bis zu 8 Stunden. Jede angefangene Einheit gilt als voll erbracht.
(3) An- und Abreisezeiten werden mit 50 % des vereinbarten Tagessatzes berechnet, sofern sie nicht im Rahmen eines halben oder ganzen Beratungstages enthalten sind.
(4) Reise- und Nebenkosten (z. B. Bahnfahrten, Flug, Hotel, Verpflegungsmehraufwand) trägt der Kunde gegen Nachweis. Fahrten mit dem PKW werden mit 0,30 €/km abgerechnet. Abweichende Regelungen (z. B. Pauschalen nach Entfernung) können im Einzelfall vertraglich oder im Angebot vereinbart werden.
(5) Bei Absagen bereits vereinbarter Vor-Ort-Termine werden dem Kunden nur solche Kosten berechnet, die bis zum Zeitpunkt der Absage bereits entstanden oder vertraglich gebunden sind (z. B. Reise- oder Hotelkosten). Eine weitergehende Vergütung bleibt vorbehalten, wenn ein vereinbarter Termin so kurzfristig abgesagt wird, dass die Arbeitszeit nicht anderweitig genutzt werden kann.
(6) Die Abrechnung erfolgt auf Basis von Leistungsnachweisen, die Art, Umfang und Zeitraum der erbrachten Tätigkeiten ausweisen. Der Kunde kann Einwände innerhalb von fünf Werktagen nach Zugang geltend machen; andernfalls gelten die Nachweise als anerkannt.
§ 7 Abrufkontingente
(1) Vereinbarte Beratungsleistungen auf Abruf (z. B. Tageskontingente) dienen der Planung und Verfügbarkeit von Beratungszeiten, begründen jedoch keinen Anspruch auf Vorausvergütung. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich für tatsächlich erbrachte Leistungen gemäß § 6. Nicht abgerufene oder nicht in Anspruch genommene Tage werden nicht berechnet.
(2) Abrufkontingente sind innerhalb von 12 Monaten ab Vertragsabschluss in Anspruch zu nehmen. Nach Ablauf dieser Frist verfällt das nicht abgerufene Kontingent ersatzlos; ein Anspruch auf Nachholung besteht nicht.
(3) Wird im Einzelfall eine längere Abruffrist vereinbart, erfolgt die Erbringung der Leistungen nach Ablauf von 12 Monaten zum dann gültigen Tagessatz des Beraters, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
§ 8 Verzug und höhere Gewalt
(1) Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer, vom Berater nicht zu vertretender Ereignisse (z. B. Krankheit, IT-Ausfälle, Streik, behördliche Maßnahmen) begründen keine Schadensersatzansprüche.
(2) Termine verschieben sich in diesen Fällen um die Dauer der Störung zuzüglich angemessener Anlaufzeit.
§ 9 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Der Berater behandelt alle im Rahmen der Tätigkeit bekanntwerdenden Informationen vertraulich.
(2) Die Verschwiegenheitspflicht gilt auch nach Vertragsende fort.
(3) Der Berater verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze (DSGVO/BDSG). Näheres regelt die Datenschutzerklärung.
(4) Soweit der Berater personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO).
(5) Eine Referenznennung und Nutzung von Kennzeichen/Logos des Kunden erfolgt nur mit vorheriger Zustimmung des Kunden.
(6) Meldung von Datenschutzvorfällen: Der Berater meldet dem Kunden unverzüglich, spätestens binnen 48 Stunden nach Kenntniserlangung, Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten mit den verfügbaren Informationen (Art, Umfang, betroffene Datenkategorien, ergriffene/empfohlene Maßnahmen).
(7) Löschung/Rückgabe: Nach Vertragsende oder auf Weisung des Kunden löscht oder gibt der Berater sämtliche personenbezogenen Daten aus dem Auftrag zurück, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen; Gleiches gilt für Subunternehmer.
(8) Drittländer: Übermittlungen in Drittländer erfolgen ausschließlich unter Beachtung der Art. 44 ff. DSGVO; die jeweils geeigneten Garantien sind dem Kunden auf Verlangen nachzuweisen.
(9) Der Kunde verpflichtet sich, vertrauliche Unterlagen, Konzepte und Methoden des Beraters nicht ohne dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.
§ 10 Rechte an Arbeitsergebnissen
(1) Alle Arbeitsergebnisse (z. B. Konzepte, Analysen, Präsentationen) bleiben geistiges Eigentum des Beraters.
(2) Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Ergebnissen für den vertraglich vorgesehenen Zweck.
(3) Eine Weitergabe an Dritte oder anderweitige Nutzung bedarf der vorherigen Zustimmung des Beraters.
(4) Die Einräumung der Nutzungsrechte nach Abs. 2 erfolgt aufschiebend bedingt auf den vollständigen Zahlungseingang der jeweils geschuldeten Vergütung.
(5) Hintergrundrechte/Know-how des Beraters (Methoden, Templates, Tools) verbleiben beim Berater; hieran werden keine weitergehenden Rechte übertragen.
(6) Der Berater ist berechtigt, die Herausgabe von Arbeitsergebnissen bis zur vollständigen Zahlung der fälligen Vergütung und Auslagen zurückzubehalten, soweit dem nicht zwingende Gründe des Einzelfalls entgegenstehen.
§ 11 Mängel und Nachbesserung
(1) Der Berater erbringt seine Leistungen nach anerkanntem Stand von Wissenschaft und Praxis.
(2) Der Kunde hat Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang der Arbeitsergebnisse, in Textformanzuzeigen.
(3) Der Berater ist zur Nachbesserung berechtigt. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
(4) Erfolgt innerhalb der Frist nach Abs. 2 keine Anzeige, gelten die Arbeitsergebnisse als abgenommen. Rechte aus § 12 bleiben unberührt.
(5) Offenbare Unrichtigkeiten (insbesondere Schreib-, Rechen- oder Übertragungsfehler) kann der Berater jederzeit berichtigen; der Kunde wird hierüber informiert.
§ 12 Haftung
(1) Der Berater haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Der Berater haftet nicht für Fremdleistungen sowie für Verzögerungen/Leistungshindernisse aus der Sphäre des Kunden oder Dritter (insbesondere Hersteller, Dienstleister, Behörden, Zuwendungsgeber), soweit den Berater hieran kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.
(4) Keine Haftung für Förder-/Drittmittel. Der Berater übernimmt keine Haftung für Gewährung, Erhalt, Bestand, Fristwahrung, Anerkennung oder Rückforderung von Fördermitteln, Zuschüssen, Beihilfen oder sonstigen Drittmitteln sowie für daraus folgende mittelbare/indirekte Schäden (einschließlich Zinsen/Sanktionen) – außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(5) Die Haftung ist der Höhe nach wie folgt beschränkt:
– bis zu 5.000.000 € je Schadensfall (max. 10.000.000 € pro Jahr) für Personen-, Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung,
– bis zu 500.000 € je Schadensfall (max. 1.000.000 € pro Jahr) für reine Vermögensschäden im Rahmen der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
(6) Eine darüberhinausgehende Haftung besteht nicht.
(7) Von der Haftung ausgeschlossen sind insbesondere mittelbare Schäden, entgangener Gewinn, Produktionsausfälle, Betriebsunterbrechungen oder Folgeschäden infolge von Beratungsfehlern sowie Schäden aus unsachgemäßer Nutzung der vom Auftraggeber bereitgestellten Systeme, unzureichender Datensicherung oder nicht vertragsgemäßer Veränderungen Dritter.
(8) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 13 Vertragsdauer und Kündigung
(1) Der Vertrag endet mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung.
(2) Bei Dauerschuldverhältnissen gilt eine Kündigungsfrist von 14 Tagen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB); E-Mail genügt.
(2) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(3) Leistungsort für vor Ort zu erbringende Tätigkeiten ist der vereinbarte Einsatzort beim Kunden. Im Übrigen, insbesondere für Zahlungsverpflichtungen, die Herausgabe von Arbeitsergebnissen sowie die Einräumung von Nutzungsrechten, gilt als Erfüllungsort der Sitz des Beraters. Der Gerichtsstand bleibt – soweit rechtlich zulässig – Bonn.
(4) „Werktage“ sind Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Nordrhein-Westfalen.
(5) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 08.10.2025
